Gesetzentwurf zur Sonder-AfA für Mietwohnungsbau gestoppt
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus ist zunächst gescheitert, da sich die Koalitionspartner diese Woche u.a. nicht auf Nachbesserungen bei der Höhe der Fördergrenze einigen konnten.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah – zusätzlich zur regulären AfA in Höhe von 2% jährlich – eine steuerliche Sonderabschreibung in Höhe von insgesamt 29% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten verteilt auf die ersten drei Jahre nach Baufertigstellung vor. Voraussetzungen sollten u.a. sein, dass das Gebäude zur Wohnungsvermietung bestimmt ist, in einer Region mit besonders angespannter Wohnraumsituation liegt und die maximalen Baukosten von 3.000 Euro je m² Wohnfläche nicht überschritten werden, wovon jedoch nur 2.000 Euro förderfähig sein sollten.
Nachdem im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss am 25.04.2016 von Seiten der bestellten Sachverständigen Kritik am Gesetzentwurf insbesondere in Bezug auf mögliche Mitnahmeeffekte und eine fehlende Mietendeckelung geäußert wurde, haben die Koalitionspartner über Nachbesserungen verhandelt. So wollte die SPD-Fraktion eine Absenkung der maximalen Förderhöhe und eine Begrenzung der durch den Vermieter maximal zu verlangenden Miete durchsetzen. Die Hausspitze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ging bis vor kurzem noch von einer Einigung bis zur Sommerpause aus, diese konnte jedoch letztlich nicht erzielt werden.
Alternativ werden sollen in den Bundeshaushalt nun 500 Mio. Euro zusätzlich eingestellt, die für ein gesondertes Investitionsförderprogramm zum bezahlbaren Wohnen vorgesehen sind. Das Programm soll vom BMUB umgehend erstellt und veröffentlicht werden.
Es besteht zwar noch immer die Chance, dass die steuerliche Mietwohnungsbauförderung doch noch nach der Sommerpause in einem modifizierten Gesetzentwurf verabschiedet wird. Es ist jedoch in jedem Fall ein negatives Signal, dass trotz des erheblichen Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Ballungszentren, der aufgrund der zu geringen Fertigstellungszahlen weiterwächst, keine kurzfristige Einigung über eine wirksame Sonder-AfA im Mietwohnungsneubau möglich war.
Zusammenfassend ist es sicher besser, dass anstelle einer vollständigen Ablehnung einer Sonder-AfA nun zumindest zusätzliche 500 Mio. Euro für ein Investitionsförderprogramm sowohl für private wie auch kommunale Bauherren freigegeben wurden. Allerdings wird dies zur Ankurblung des sozialen Wohnungsbaus nicht ausreichen. Wir werden daher weiterhin im Rahmen des Verbändebündnisses „Impulse für den Wohnungsbau“ aber auch über die DGfM für steuerliche Anreize im Wohnungsbau eintreten.