Putzsysteme
Putz ist ein an Wänden und Decken aufgetragener Belag aus Putzmörtel oder Beschichtungen mit putzartigem Aussehen. Putzmörtel ist ein Gemisch aus Bindemittel, Zuschlag, ggf. Zusätzen und Wasser. Putz wird ein- oder mehrlagig in bestimmter Dicke aufgebracht. Die Lagen eines Putzes (Unter-, Oberputze), die in ihrer Gesamtheit und in Wechselwirkung mit dem Putzgrund die Anforderungen an den Putz erfüllen, wird als Putzsystem bezeichnet.
Bewährte Putzsysteme sind in DIN V 18550 für Außen-, Innen- und Leichtputze (außen) tabelliert. Putz erreicht seine endgültigen Eigenschaften erst durch Verfestigung am Bauteil. Im Innenbereich können grundsätzlich alle Putze nach DIN V 18550 verwendet werden. Die Norm unterscheidet die Putze nach den Bindemitteln Kalk, Zement, Gips bzw. Anhydrit und Kunstharz.
Aufgaben von Putzen/Putzsystemen
- mit dem flächendeckenden und nahtlosen Auftrag die für den Wärme- und Schallschutz wichtige Luftdichtigkeit der Wand sicherstellen.
- Schaffung von ebenen Oberflächen als Sichtflächen oder Untergrund für Anstriche, Tapeten etc.
- Beständigkeit gegen langzeitig einwirkende Feuchtigkeit in Innenräumen (in Feuchträumen)
- Ausreichende mechanische Beanspruchbarkeit bzw. Abriebfestigkeit (z.B. Treppenhauswände)
- Ästhetisch ansprechende Oberflächenausbildung (z.B. Struktur, Farbe)
Einlagig aufgetragene Putze sind in der Regel Untergründe zur weiteren Bearbeitung. Bei höheren Anforderungen sind auf den Grundputz z.B. zusätzliche Wandbeläge (Vliese, Gewebetapeten) oder fachgerecht aufgebaute Beschichtungen nach DIN 18363 mit Grundierung, (Gewebe-, Vlies-) Spachtelung und Beschichtung bzw. Anstrich aufzubringen. Soll die Wandfläche nur angestrichen werden, so sind erhöhte Anforderungen (z.B. Qualitätsstufe Q 3 nach DIN 18550: Anhang B) zu stellen.
In Abstimmung mit dem Bauherrn ist frühzeitig ein abgestimmtes Oberflächensystem (Grundputz, Beschichtung, Wandbeläge) festzulegen und auszuschreiben.
Lieferformen
Putzmörtel werden heute in der Regel als Werk-Trockenmörtel hergestellt, maschinell gemischt, gefördert und verarbeitet. Die Werk-Trockenmörteltechnologie gewährleistet hohe Gleichmäßigkeit und erlaubt die gezielte Zusammensetzung der Putzmörtel auf besondere Bedingungen des Putzgrundes oder der Verarbeitung. Deshalb empfiehlt sich die vorzugsweise Anwendung von Werkputzmörteln. Werkputzmörtel wird als Werktrockenmörtel fertig auf die Baustelle geliefert. Dort wird er durch Zugabe von Wasser und Mischen auf eine Verarbeitungs- Konsistenz gebracht. Als Werkfrischmörtel wird er fertig gemischt auf die Baustelle gebracht. Er ist ohne weitere Arbeitsschritte sofort verarbeitbar.
Putzmörtel können im Sonderfall auch geliefert bzw. bereitgestellt werden als:
- Werkmörtel
Zu den Werkmörteln gehören auch werkmäßig hergestellte Kalk-Sand-Werk-Vormörtel. Dieser Mörtel kommt als Kalk-Sand-Vorgemisch auf die Baustelle, wo ihm Wasser und weitere Bestandteile (z.B. Zement) nach Angabe des Lieferwerkes zugegeben werden. - Baustellenmörtel
Putzmörtel, die auf der Baustelle zusammengesetzt und gemischt werden.
Werk- und Baustellenmörtel sind nicht zu empfehlen. Bei Anwendung von Baustellenmörteln auf KS-Mauerwerk ist ein Spritzbewurf mit Zementmörtel P III erforderlich.
KS-Wand verputzen
Innenputz
Der Innenputz soll dem Mauerwerk eine ebene und abriebfeste Oberfläche geben. Die Luftdichtigkeit der Wand soll mit dem flächendeckenden und nahtlosen Auftrag sichergestellt werden, was auch für den Wärme- und Schallschutz wichtig ist.
Putzdicken
Einlagige Innenputze aus Werk-Trockenmörteln müssen eine mittlere Putzdicke von 10 mm und eine zulässige Mindestdicke (nur an einzelnen Stellen) von 5 mm aufweisen.
Bei Dünnlagenputzen beträgt die mittlere Dicke bis zu 6 mm, die Mindestdicke (an jeder Stelle!) 3 mm.
Dünnlagenputzmörtel besteht aus mineralischen Bindemitteln, ggf. mit organischen Zusätzen zur Verbesserung der Dehnfähigkeit. Das Wasserrückhaltevermögen und die Haftungseigenschaften sind auf die jeweilige Putzdicke abgestimmt.
Wichtiger Hinweis zu Dünnlagenputzen
Dünnlagenputze sind Bekleidungen ohne die Möglichkeit eines Ebenheitsausgleichs zwischen Untergrund und Bekleidung. Damit wird von der Annahme der fortschreitenden Genauigkeit mit dem Ausbau abgewichen, wie sie der DIN 18202 zugrunde liegt. In diesem Fall reichen die üblicherweise vom Rohbauer geschuldeten Ebenheitsanforderungen (DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: e ≤ 5 mm bei 10 cm Messpunktabstand) nicht aus. Die Anforderungen an die fertige (verputzte) Wand sind dann bereits an die rohe Wand (Mauerwerk) zu stellen: e ≤ 3 mm bei 10 cm Messpunktabstand). Fachgerecht hergestelltes KS-Plansteinmauerwerk erfüllt diese Voraussetzung. Dies gilt sinngemäß auch für Fliesenbekleidungen im Dünnbettverfahren. Bei der Endbeschichtung der Innenwände durch den Maler wird empfohlen, die Wände nicht nur zu streichen, sondern mit einer Raufasertapete zu versehen.
Ausführung
Auf nasse Wandflächen darf nicht geputzt werden. Auf augenscheinlich feuchtes Kalksandstein-Mauerwerk mit ausreichender Saugfähigkeit kann geputzt werden. Im Zweifelsfall ist eine Probefläche anzulegen.
Bei der Anwendung von Aufbrennsperren ist die Dosierungsempfehlung einzuhalten. Zu hohe Konzentrationen oder sich überlappende Auftragszonen können die Putzhaftung beeinträchtigen.
Die Vorbereitung des Putzgrundes für Dünnlagenputze erfordert eine größere Sorgfalt. So müssen überstehende Fugenmörtel oder sog. Betonnasen, entfernt werden. Ausbrüche aus dem Stein und eingezogene Fugen und unvermörtelte Stoßfugen) sind vor dem Putzauftrag fachgerecht zu schließen. Generell gilt dies auch für Schlitze für Elektro- oder Sanitärleitungen, die mit Mörtel verschlossen werden. Dabei ist auf die notwendige Trocknungszeit zu achten.
Die Leibungen von Fenstern und Türen sind vor dem Verputzen der Wandflächen herzustellen. Werden Glattstriche an den Leibungen für den Einbau von Fenstern gefordert, so sind dies nach VOB/C:ATV DIN 18330 besondere Leistungen und daher besonders zu beschreiben.
Arbeitsschritte beim Verputzen einer Wand: Abspachteln der Fugen bei Dünnlagenputz (links) Auftrag des Putzmörtels (Mitte) Glätten des Putzes (rechts)
Putzoberflächen
Die gewünschte Oberflächenbeschaffenheit muss bei der Planung beschrieben werden. Dazu werden in DIN V 18550, Anhang B, vier Qualitätsstufen Q1 bis Q4 angegeben.
Bei einlagigen Putzen der Qualitätsstufe Q2 sind bei geglätteten und abgeriebenen Oberflächen als Endbeschichtung mindestens mittel bis grob strukturierte Tapeten oder entsprechend mit grober Lammfellrolle aufgetragene gefüllte Anstriche auszuführen.
Die Qualitätsstufen Q3 und Q4 sollten (bei Verzicht auf Tapeten) ohnehin mit zweilagigem Putz ausgeführt werden. Die zweite Putzlage ist deutlich später als die erste Putzlage aufzubringen. Bei Gipsputzen ist immer Rücksprache mit dem Putzhersteller zunehmen.
Putz als Untergrund für Fliesen
Werden die Putzflächen mit Fliesen bekleidet, müssen sie vorab fachgerecht abgedichtet werden. Der Ausschluss von Gipsputz als Untergrund für Fliesen für häusliche Küchen und Bäder ist bei fachgerechter Ausführung der Abdichtung unbegründet, da mit der Abdichtung eine Feuchtebelastung des Putzes verhindert wird. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass der Gipsputz nicht rückseitig befeuchtet wird. Häusliche Küchen und Bäder sind keine Feuchträume.
Fliesenbekleidungen
Fliesen können auf KS-Mauerwerk sowohl im Dünn- als auch im Dickbettverfahren verlegt werden. Sofern die Ebenheitstoleranzen des KS-Mauerwerks es zulassen, können die Fliesen direkt mit einem flexiblen Fliesenkleber angeklebt werden. Der Untergrund darf sich nach dem Anbringen der Fliesen nur noch begrenzt verformen. Spätere Schwind- und Kriechverformungen können zum Abscheren des Fliesenbelags führen.
Im Zweifelsfall ist eine Wartezeit nach DIN 18157 von sechs Monaten einzuhalten. Grundsätzlich sind alle Flächen, auf denen eine direkte Feuchtebelastung zu erwarten ist, abzudichten. Besondere Sorgfalt erfordert die Abdichtung von Bewegungsfugen zwischen Wand und schwimmendem Estrich, da hier mit größeren Verformungen (z.B. Schüsseln) zu rechnen ist.
Außenputz
Der Außenputz ist als sichtbare Außenhülle hinsichtlich Farbe und Oberflächenstruktur Teil des Gebäudedesigns. Gleichzeitig wird vom Außenputz der dauerhafte Schutz der Außenbauteile vor Witterungseinflüssen – insbesondere gegen Regen und Schlagregen (Feuchteschutz) – geleistet.
Außenputze bestehen üblicherweis aus zwei Putzlagen: dem Unterputz und dem Oberputz. Der Oberputz, welche i.d.R. aus Edelputzen besteht, bestimmt dabei vorranig das optische Erscheinungsbild. Der Witterungsschutz wird vom Unter- und Oberputz gemeinsam gewährleistet. Unterputze aus Werk-Trockenmörtel können in der Regel ohne besondere Putzgrundvorbehandlung aufgebracht werden.
Der Unterputz sollte in zwei Arbeitsgängen – frisch in frisch – aufgebracht werden. Bei farbigen Edelputzen – mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz – wird ein Egalisationsanstrich empfohlen, der in Ausschreibung und Angebot aufgenommen wird. Dies gilt auch für Oberputze von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS). Diese bestehen aus Kleber (und/oder Dübeln) Wärmedämmstoffschicht(en), Unterputz mit Armierungsgewebe und Außenputz.
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verputztes Mehrfamilienhaus mit Vorhangfassade in Mühlheim/Ruhr
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 5 (S.131) im Planungshandbuch