Neue Kalksandstein-Zulassungen und Bauartgenehmigungen veröffentlicht
Aktualisiert im Downloadbereich verfügbar: Die neuen bauaufsichtlichen Zulassungen
Die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) des Bundesverbands Kalksandsteinindustrie wurden verlängert und stehen ab sofort im Download-Bereich dieser Website unter Zulassungen zur Verfügung.
Neben der Verlängerung wurden die Zulassungen auch an die aktuellen Regelungen des Bauordnungsrechts angepasst, unter anderem an die neuen Landesbauordnungen sowie die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Dabei wurden die abgelaufenen Lochsteinzulassungen auf allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) umgestellt.
Der Hintergrund: aBG ersetzen seit Juli 2017 die abZ für Bauarten. Mit diesen Bescheiden werden Planung, Bemessung und Ausführung von Mauerwerk (Bauart) aus Kalksandsteinen mit von DIN 20000-402 abweichender Lochung geregelt. Die Lochsteine selbst werden wie alle Kalksandsteine nach EU-Bauprodukteverordnung mit CE-Kennzeichen nach EN 771-2 in Verkehr gebracht und müssen in Form und Ausbildung (Lochung) den Anlagen der aBG entsprechen. Für Planung, Bemessung und Ausführung sind die in der aBG genannten Beson-derheiten zu beachten.
Konkret finden Sie im Downloadbereich nun folgende Zulassungen und Bauartgenehmigungen:
Zulassungen/Bauartgenehmigungen
Z-17.1-338: Vorgefertigte Mauertafeln aus Kalksandstein
Z-17.1-608: Vorgefertigte Mauertafeln aus Kalksand-Plansteinen
Bauartgenehmigungen
Z-17.1-878: Mauerwerk aus Kalksandsteinen mit besonderer Lochung im Dickbettverfahren
Z-17.1-893: Mauerwerk aus KS-Plansteinen mit besonderer Lochung im Dünnbettverfahren
Z-17.1-921: Mauerwerk aus Kalksand-Plansteinen mit besonderer Lochung